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In Diskussionen über Fragen von Gefährdung
und Sicherheit in Spiel-Gärten und auf öffentlichen Spielplätzen
erleben wir derzeit häufig eine merkwürdige Diskrepanz.
Fundierte Erkenntnisse und Einsichten aus der
Entwicklungspsychologie und Pädagogik stehen einer Gesellschaft
gegenüber, in der administrative, normative und haftungsrechtliche
Festlegungen einen enormen Umfang erlangt haben. Hier spielt
möglicherweise eine große Rolle, dass unser Sicherheits- und
Sicherungsbedürfnis ständig zuzunehmen scheint, während wir aufgrund
geänderter Lebensumstände immer weniger in der Lage sind, natürliche
Gefahrenpotentiale richtig einzuschätzen und damit entsprechend
umzugehen.
Wir wissen heute sehr genau, welch große Bedeutung körperliche
Fähigkeiten auch für die psychische Entwicklung haben, und es sollte
uns nachdenklich stimmen, wenn Kinder zunehmend Störungen in der
motorischen Entwicklung aufweisen. Diese Kinder aber leiden nicht
nur oft unter ihrer Mutlosigkeit und Unsicherheit, sondern sie sind
gerade deswegen auch bei vielen Bewegungs- und Abenteuerspielen
gefährdeter als ihre Altersgenossen. Es ist aber sicherlich falsch,
diesem Phänomen lediglich mit weiter ausgefeilten Sicherheitsnormen
zu begegnen, sondern wir brauchen Spiel- und
Erfahrungsräume, in denen die Kinder auch lernen, mit
Schwierigkeiten und Risiken umzugehen. Die weitverbreitete
Sorge, die Kinder warteten gleichsam nur auf Gelegenheiten, sich
oder anderen etwas Schreckliches zuzufügen, ist unbegründet. Ganz im
Gegenteil verhalten Kinder sich in aller Regel sehr vorsichtig und
setzen sich keinen Gefahren aus, die ihnen bedrohlich werden können.
Aus diesen Einsichten lassen sich 3 Grundsätze ableiten:
Spielerische Risiken sind ein wesentlicher Bestandteil vieler
Spielmöglichkeiten und Lernerfahrungen und dürfen auch aus
pädagogischer Sicht nicht fehlen.
Schwierige und riskante Situationen müssen für Kinder - ihrem Alter
entsprechend - erkennbar und kalkulierbar sein; versteckte
Gefahren sind unzulässig. Vorsorge- und Sicherungsmaßnahmen sind
dort zu treffen, wo
1. als relativ wahrscheinliche Folge des Spiels bzw. der
Gerätenutzung schwere Verletzungen auftreten können,
2. Risiken auftreten, die für diese Spielmöglichkeit unnötig sind,
3. Risiken auf mangelhafte technische Lösungen oder Wartungsfehler
zurückzuführen sind,
4. Risiken nach Spielbeginn auftreten oder zunehmen, ohne dass
betroffene Kinder dieser Gefährdung sofort ausweichen können.
"Spielbereiche sollten in etwa die gleiche Sicherheit und das
gleiche Risiko enthalten wie Lebensbereiche, in denen sich die
Spielenden üblicherweise bewegen. Es kann nicht darum gehen, für
Spielbereiche ein Sicherheits-Ausnahmeklima zu schaffen" (Agde
u.a. 1996) Die Entscheidung über Schutzmaßnahmen hängt dabei
wesentlich von zwei Kriterien ab: die Schwere eines möglichen
Unfalls und seine Wahrscheinlichkeit. Erst die entsprechende
Gesamtbeurteilung ermöglicht beispielsweise, ob eine bestimmte
Schutzmaßnahme notwendig ist, wie sie auszusehen hat und wie
dringlich sie ist.
Literatur
Agde, G. u.a.: Sicherheit auf Kinderspielplätzen. Spielwert und
Risiko. Sicherheitstechnische Anforderungen. Rechts- und
Versicherungsfragen. Wiesbaden/ Berlin, 4. Aufl. 1996
Blinkert, B.: Aktionsräume von Kindern in der Stadt. Pfaffenweiler,
2. Aufl. 1996
Blumenberg, H.: Die Lesbarkeit der Welt. Frankfurt/M. 1981
Gebhard, U.: Kind und Natur. Wiesbaden, 2. Aufl. 2001
Hohenauer, P.: Spielplatz Gestaltung naturnah und kindgerecht.
Wiesbaden/ Berlin 1995
Autor
Herbert Österreicher, Dipl. Ing. (FH), ist als freiberuflicher
Planer für Außenanlagen an Kindertageseinrichtungen verschiedener
Träger sowie als Weiterbildungsreferent im Bereich der Umweltbildung
und Naturkunde tätig. Kontakt über: http://www.kinderfreiland.de
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Sicherheit:
Wir halten uns an die seit 1999 auch für die Schweiz gültigen
Spielplatz-normen SN EN 1176: 2008.
Mit der Schlussrechnung bekommen Sie
von uns eine detaillierte Wartungsanleitung und eine Sicherheitsdeklaration, zusammen mit einer Offerte für die jährliche
Haupt-inspektion.
Auf Wunsch organisieren wir auch eine
abschliessende Prüfung durch einen Sicherheitsfachmann der schweizweit
anerkannten BfU (Beratungsstelle für Unfallverhütung), welche
ein detailliertes Prüfprotokoll erstellt.
Die anfallenden Kosten gehen
zu Lasten des Auftraggebers.

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